Betreuung im eigenen Haushalt gemäß § 45b SGB XI Entlastungsbetrag
Zuhause ist für viele Menschen der wichtigste Ort, gerade bei Demenz oder zunehmender Pflegebedürftigkeit. Gleichzeitig wird der Alltag oft enger: weniger Kontakte, weniger Entlastung, mehr Verantwortung für Angehörige. Genau hier setzt unser Besuchs- und Betreuungsangebot im eigenen Haushalt an.
Unser Betreuungsangebot im Haushalt
Wir richten uns nach den individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort.
Mögliche Inhalte sind zum Beispiel:
- Spiele, kleine Denk- und Erinnerungsimpulse, Hobbys
- Aktivierende Unterstützung im Alltag, um Selbstständigkeit zu erhalten
- Gemeinsames Einkaufen als Bewegung, Training und soziale Teilhabe
- Spaziergänge und Begleitung außer Haus, wenn es passt und sicher ist
- Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten wie Mahlzeiten vorbereiten
- Gespräche, Zuhören, gemeinsame Zeit gegen Einsamkeit
- Vorlesen, Erzählen, Biografiearbeit und Erinnerungsanregung
Wir setzen ausschließlich geschulte und qualifizierte Mitarbeitende ein. Sie können geeignete Beschäftigungen anbieten, mit herausfordernden Situationen umgehen und achten auf Sicherheit, Struktur und einen respektvollen Umgang.
Finanzierung über den Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt. Ziel ist, Entlastung möglich zu machen, ohne dass Familien zusätzlich finanziell unter Druck geraten.